Entsorgung und Umwelt

Hinweis gemäß Batteriegesetz

Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z. B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien nach Gebrauch in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf die üblichen Mengen für Endnutzer sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung: Pb: Batterie enthält Blei, Cd: Batterie enthält Cadmium, Hg: Batterie enthält Quecksilber.

Abfälle reduzieren: Das Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (kurz VerpackG) bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verpackungsabfälle sollen vorrangig vermieden und darüber hinaus einem Recycling zugeführt werden. Außerdem regelt das Verpackungsgesetz die Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Verpackungen zu beachten sind.

Die Paul Parey Zeitschriftenverlag GmbH wird die Verpflichtungen aus dem VerpackG erfüllen bzw. einhalten. Im Rahmen dieser Gesetzgebung hat sich Paul Parey bei der zentralen Stelle (LUCID) registriert.

Registrierungsnummer Verpackungsregister LUCID: DE4779340842861